DAS IST KEIN SPAß! HIER WIRD HART GEARBEITET!

30.07.2008

Mach die Fluppe aus!

Heute Morgen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Rauchverbot eingeschränkt.

In Zukunft darf in Eckkneipen mit weniger als 75 m² Fläche, nicht vorhandenem Nichtraucherraum, ohne Essensausgabe, mit Kennzeichnung und einem Eintrittsverbot für Minderjährige wieder geraucht werden. In Discotheken mit Raucherraum ohne Tanzfläche und selbiger Altersbeschränkung ebenso.
Im Prinzip macht das Bundesverfassungsgericht also genau das, was es an dem aktuellen Gesetz beanstandet: Es schränkt ein.
Allerdings sind die Landesparlamente bis zum 31. Dezember 2009 (!) dazu verpflichtet das Nichtrauchergeset zu reformieren. Dazu haben sie prinzipiell zwei Möglichkeiten: sie können ein totales Verbot aussprechen, allerdings haben deutsche Politiker dafür nicht genug Mumms in der Hose, sonst wären sie ja auch keine deutschen Politiker.
Die andere Variante wäre, existenziell bedrohte Eckkneipen generell aus dem Gesetz zu isolieren. So wird es am Ende ausgehen. Wir können natürlich auch mal existenziell bedrohte Bankräuber aus den Gesetzen isolieren.

Die Eckkneipen werden weiterhin die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzen dürfen. Mit freundlicher Unterstützung der Regierung.
Und die Argumentation, dass jeder Mensch selbst die Entscheidung trifft, welche Kneipen er besucht, ist ziemlich banal. Dann könnte man auch argumentieren, jeder könne selbst entscheiden, ob er in ein Kernkranftwerk ohne Schutz geht. Aber nein, Atommeiler stehen unter strengen Schutzbestimmungen.
Es kann in einer Demokratie doch nicht sein, dass süchtige Raucher über verantwortungsvolle Bürger verfügen.

Für den kettenrauchenden Schauspieler Max Tidorf, bekannt aus Filmen wie "Die Lunge stirbt zuerst" und "Der Herr der Fluppe", ist Rauchen ein Kulturgut.
Mag sein, doch Gesundheit ist ein Menschenrecht!

Dass unsere Landespolitiker nicht in der Lage sind, Gesetze zu schaffen, die den Wettbewerb nicht verzerren ist typisch. An der Gesetzeslage lässt sich eben nichts ändern. Die Politik muss sich nun eben entscheiden, ob sie alle gleich behandeln möchte und damit gleich ein weiteres Menschenrecht beachtet, oder ob sie Ausnahmeregelungen ausweitet und damit einfach zwei Menschenrechte arrogant ignoriert.

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